Rally Bus UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Vertragsbedingungen

Jede Partei erklärt hiermit ausdrücklich, dass sie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen und verstanden hat und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.

Rally Bus UG (haftungsbeschränkt) Leistungsbedingungen

Zuletzt überarbeitet am: 31. Oktober 2021

Bitte lesen Sie diese Leistungsbedingungen sorgfältig. Mit der Buchung einer Fahrt mit Rally Bus, erklärt ein Fahrgast sein Einverständnis mit den folgenden Leistungsbedingungen.

Diese Leistungsbedingungen finden Anwendung auf das Transportangebot der Rally Bus UG (haftungsbeschränkt) („Rally“) und den Kauf einer Beförderung durch Sie (Kunde) in Form der Buchung einer Hin- und Rückfahrt (oder auch nur einer Hinfahrt) für einen oder mehrere Fahrgäste (Fahrgäste) mit einem Bus vom reservierten Abfahrtsort zum Ankunftsort (Buchung). Diese Leistungsbedingungen finden Anwendung, sobald der Kunde eine Buchung durchführt. Das Beförderungsangebot von Rally und die Nutzung der Beförderung durch den Fahrgast im Rahmen der Buchung unterliegen diesen Leistungsbedingungen, der Datenverarbeitungsvereinbarung, der Datenschutzerklärung, dem Cookie Hinweis und dem Dienstleistungsvertrag.

1. Angebot und Vertrag

a. Rally ist eine Busmitfahrzentrale, die Fahrgäste mit anderen Fahrgästen verbindet, die zu derselben Veranstaltung oder demselben Ziel reisen, und stellt Busse bereit, um die Fahrgäste dorthin und zurückzubringen.

b. Angebote von Rally sind freibleibend, es sei denn Abweichendes ist schriftlich vereinbart.

c. Buchungen (Annahmen von Angeboten von Rally durch den Kunden) müssen online oder telefonisch erfolgen. Alle Zahlungen auf Buchungen müssen über eine gültige Kreditkarte oder PayPal (vorbehaltlich der PayPal-Nutzervereinbarung) erfolgen. Bargeld oder Schecks werden nicht akzeptiert.

Buchungen sind ohne Begründung voll erstattungsfähig bis zum Stornozeitpunkt der Fahrt, das üblicherweise sieben (7) Tage vor dem Abfahrtsdatum am Abfahrtsort (Stornozeitpunkt) liegt, es sei denn, es wurden andere Hinweise für eine bestimmte Fahrt ausgegeben. Diese Erstattungsgrundsätze finden nur Anwendung auf Buchungen und nicht auf Zusatzangebote, wie den Verkauf von Veranstaltungstickets (siehe Ziffer 3 unten). Veranstaltungstickets sind nicht erstattungsfähig.

Buchungen stehen unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch Rally per Email. Beförderungen, die ihre Mindestauslastung erreicht haben, bedürfen dennoch weiterhin der Bestätigung durch Rally.

Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung durch Rally, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Buchung ab, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Bestätigung zustande, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestätigung, oder ohne Widerspruch des Fahrgasts mit Ausführung der Buchung gemäß Bestätigung.

2. Leistungen

a. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung der Buchung maßgeblich.

b. Die Leistungen schließen die Bereitstellung von Bussen mit einem Fahrer und die Durchführung der Beförderung nach Maßgabe der Buchungsbestätigung ein.

c. Die Leistungen beinhalten nicht:

  1. die Erfüllung des Zweckes der Reise,
  2. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere nicht von Kindern, Jugendlichen und verletzten Personen,
  3. die Beaufsichtigung von zurückgelassenen Gegenständen im Fahrgastbereich des Busses,
  4. die Beaufsichtigung des Gepäcks während der Be- oder Entladung, und
  5. Informationen zu den auf Fahrgäste anwendbaren Bestimmungen, die sich auf ausländischen Austausch, Reisepass, Visa, Zoll und Gesundheitsbestimmungen beziehen und die Erfüllung dieser Verpflichtungen.

d. Die Abfahrt erfolgt zur üblichen geplanten Zeit. Die Verantwortung, den Bus rechtzeitig zu betreten, liegt beim Fahrgast.

e. Rally übernimmt keine Garantie, an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit anzukommen oder abzufahren.

f. Rally wählt Örtlichkeiten aus, die für den Reisebeginn oder das Reiseende des Fahrgasts sicher sind. Fahrgäste dürfen alternative Orte für den Reisebeginn und das Reiseende vorschlagen.

g. Rally behält sich vor, die Sitzplatzauswahl eines Fahrgasts jederzeit während der Fahrt aus rechtlichen Gründen zu ändern.

h. Rally behält sich vor, den Fahrgast mit einem anderen Bus zu befördern und auch während des Transports den Bus für den Fahrgast zu wechseln.

i. Rally nutzt Drittanbieter für den Transport der Fahrten und behält sich vor, die Drittanbieter jederzeit ändern zu können.

j. Nicht alle Busse sind rollstuhlgeeignet. Rally sollte kontaktiert werden, um Informationen zu den Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten zu erhalten.

k. Vor Betreten des Busses müssen Fahrgäste einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen.

3. Leistungsänderungen

a. Vor einer Buchungsbestätigung ist Rally berechtigt, den Fahrplan nach eigenem Ermessen zu ändern oder eine Fahrt abzusagen.

b. Leistungsänderungen von Rally, die nach Vertragsschluss notwendig sind, sind zulässig, wenn:

  1. die Umstände, die zur Leistungsänderung veranlasst haben, von Rally nach Treu und Glauben in das Vertragsverhältnis eingeführt werden, und
  2. die Änderungen für den Kunden nicht unangemessen sind.

Rally ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Grund einer Änderung darüber zu informieren.

c. Leistungsänderungen durch den Kunden sind im Einvernehmen mit Rally möglich. Solche Änderungen müssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen, es sei denn Abweichendes ist vereinbart. Zum Beispiel sind Buchungen bis zum Beginn der Reise übertragbar, wenn der Kunde vorher Rally die neuen Fahrgastdaten mitgeteilt hat.

4. Preis und Zahlung

a. Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Buchungspreis.

b. Zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung (z.B. Trinkgeld für den Fahrer) sind im Buchungspreis nicht enthalten, es sei denn, etwas anderes ist vereinbart.

c. Zusatzkosten aufgrund von kundenseits gewünschten Leistungsänderungen werden gesondert berechnet.

d. Der gesamte Buchungspreis muss als Vorkasse geleistet werden.

e. Rally leistet keine Rückzahlung für Fahrten, die aufgrund der Wetterverhältnisse oder wegen höherer Gewalt abgesagt werden.

f. Rally strebt an, kundenfreundliche Preise anzubieten. Alle Preise werden kalkuliert anhand des Abfahrtsortes, des Ankunftsortes oder des Veranstaltungsortes, des Reisedatums und des Buchungszeitpunkts. Preise können geändert werden. Nicht alle Preise sind rabattfähig.

g. Buchungen können Gebühren Dritter enthalten, die während des Buchungsvorgangs und vor der rechtsverbindlichen Zahlung deutlich aufgeführt werden.

5. Veranstaltungen Dritter

a. Als zusätzliche Leistung kann Rally Eintrittskarten zu Veranstaltungen auf seiner Website vermitteln. Diese Veranstaltungskarten werden unmittelbar von einer dritten Partei oder einem Veranstaltungsort angeboten und können zusätzliche Gebühren, einschließlich einer Transaktionsgebühr, bei ihrem Kauf auslösen.

b. Die Daten bestimmter Fahrten können von Veranstaltungsdaten abweichen. Ist dies der Fall, wird die Abweichung deutlich gemacht.

c. Rally ist nicht verantwortlich für die Absage, Verspätung und/oder Verschiebung einer Veranstaltung aus jeglichen Gründen, einschließlich wegen der Wetter- oder sonstiger Bedingungen.

d. Veranstaltungskarten und andere Zusatzangebote sind, egal aus welchen Umständen, nicht erstattungsfähig.

e. Der Bus wird bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung vor Ort bleiben, soweit dies möglich ist. Sollte die Schichtdauer eines Fahrers begrenzt sein, wird Rally frühzeitig vorher über die frühere Abfahrt von der Veranstaltung informieren.

6. Weitergabe von Kunden- und Fahrgastdaten in die Vereinigten Staaten

Die Daten, die wir von Ihnen erheben, werden aus dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in die Vereinigten Staaten übermittelt. Dies passiert, weil Rally aus den Vereinigten Staaten heraus betrieben wird. Wir vertrauen dabei auf Standardvertragsregelungen für Auftragsverarbeiter-zu-Auftragsverarbeiter, die von der Europäischen Kommission anerkannt sind, um die Übermittlung Ihrer Daten nach außerhalb des EWR zu sichern.

7. Rücktritt durch den Kunden

a. Der Kunde kann von dem Vertrag bis zum Stornozeitpunkt ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Nach dem Stornozeitpunkt ist ein Rücktritt des Kunden ausgeschlossen und die Buchung ist nicht erstattungsfähig.

b. Falls Änderungen an den vereinbarten Leistungen nach Beginn der Fahrt notwendig werden, die für den Kunden unangemessen sind, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8. Rücktritt durch Rally

a. Rally kann von diesem Vertrag vor Abfahrt zurücktreten, falls besondere Umstände, die nicht aus dem eigenen Verantwortungsbereich resultieren, eintreten und die Leistung unmöglich machen.

b. Rally kann nach Beginn der Fahrt von dem Vertrag zurücktreten, falls es Rally aufgrund von höherer Gewalt unmöglich geworden ist, die Leistung durchzuführen (einschließlich Umständen, wie Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Feindseligkeiten, Aufständen oder Bürgerkriegen, Verhaftungen, Beschlagnahmungen oder Behinderungen durch staatliche Stellen oder andere Personen, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsunterbrechungen, für die Rally nicht verantwortlich ist), oder falls die Erfüllung des Vertrags durch den Kunden erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, einschließlich durch die Fahrgäste, die Gegenstand des Kundenvertrages sind.

9. Haftung

a. Rally haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters für die ordnungsgemäße Beförderung.

b. Rally haftet nicht für Vertragsstörungen aufgrund höherer Gewalt.

c. Rally ist nicht verantwortlich für Verspätungen aufgrund von Fahrzeugpannen, Unfällen, Straßenbedingungen, Wetter oder sonstigen Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs, einschließlich Streiks oder der Stornierung einer Fahrt wegen zu geringer Nachfrage.

10. Beschränkung der Haftung

a. Rally haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf dem schuldhaften Verhalten des Kunden, einschließlich der Fahrgäste, die Gegenstand des Kundenvertrages sind, beruhen.

b. Rally haftet nicht für persönliche Verletzungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Kunden, einschließlich der in dem Kundenvertrag einbezogenen Fahrgäste, gegenüber sich selbst oder anderen verursacht werden.

c. Rally ist nicht verantwortlich für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände oder Gepäck, das im Bus liegengelassen oder in oder außerhalb des Busses verbracht wird.

d. Rally haftet nicht für Schäden an Personen oder persönlichen Gegenständen in Parkbereichen und übernimmt keine Gewähr für ausreichend Parkmöglichkeiten an geplanten Ein- und Ausstiegsörtlichkeiten. Es ist die Verantwortung des Fahrgasts, an einem geeigneten Ort zu parken. Aufgrund etwa beschränkter oder fehlender Parkmöglichkeiten wird dem Fahrgast empfohlen, den Transfer zum Einstiegs- und Ausstiegsörtlichkeit ohne Parknotwendigkeit zu organisieren.

e. Unter keinen Umständen ist Rally verantwortlich oder haftbar für einen Fahrgast, der vor der Abfahrt des Busses sich nicht der Einstiegskontrolle (Boarding) unterzieht.

f. Wird festgestellt, egal zu welcher Zeit, dass ein Fahrgast unter Einfluss von Alkohol oder illegalen Substanzen ist, eine Bedrohung oder eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt, eine Durchsuchung von sich oder seinem Eigentum nach Waffen ablehnt, auf Anforderung keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegt oder die einschlägigen Beförderungsbestimmungen nicht einhält, ist Rally berechtigt, seine Beförderung abzulehnen oder ihn des Busses zu verweisen (auch während der Fahrt), ohne dafür haftbar zu sein. Der Fahrgast wird Rally aus allen Ansprüchen freistellen, die auf Umständen gemäß Ziffer 2.c. 1-5 dieser Leistungsbedingungen beruhen.

11. Gepäck und andere Gegenstände

a. Rally transportiert Gepäck im üblichen Umfang und nach entsprechender Vereinbarung auch andere Gegenstände.

b. Der Fahrgast ist verantwortlich für das Einladen von Taschen in den Gepäckbereich und für die Herausnahme am Zielort.

c. Hinterlässt ein Passagier versehentlich ein Gepäckstück oder einen sonstigen Gegenstand im Bus, kann Rally oftmals den Passagier an das Fundbüro der Busgesellschaft verweisen, kann jedoch nicht die Kooperation der Busgesellschaft für das Wiederauffinden des verlorenen Gegenstands garantieren.

d. Für Schäden, die durch vom Fahrgast mitgeführte Gegenstände verursacht werden, ist der Fahrgast haftbar, wenn der Schaden auf Umstände basiert, für die der Fahrgast verantwortlich ist.

12. Minderjährige und Fahrgäste unter 18

a. Das Mindestalter für einen Fahrgast beträgt 13 Jahre, es sei denn der Fahrgast wird von einer Aufsichtsperson begleitet. Ein Altersnachweis und eine entsprechende Elternerklärung können verlangt werden.

b. Die Verwendung einer Kreditkarte oder einer Girokarte, um für einen Minderjährigen unter 18 eine Buchung durchzuführen, führt zu seinem Vertragsschluss für eine Buchung durch den Karteninhaber (Kunden) im Namen des Minderjährigen und der Minderjährige ist damit allen Bestimmungen dieser Leistungsbedingungen unterworfen.

c. Wird festgestellt, egal zu welcher Zeit, dass ein Minderjähriger oder eine Person unter 18 Alkohol oder eine illegale Substanz besitzt oder konsumiert hat, ist Rally berechtigt, diesen Fahrgast des Busses zu verweisen und ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson hat den Minderjährigen oder die Person unter 18 abzuholen.

d. Jegliche Verantwortung oder Haftung für den Genuss von Alkohol oder den Konsum illegaler Substanzen oder den Verweis von Fahrgästen wird abgelehnt.

13. Fahrgastverhalten

a. Der Kunde ist verantwortlich für das Verhalten des Fahrgasts, der Gegenstand des Kundenvertrages ist. Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Buspersonals zu folgen.

b. Fahrgäste, die den Anweisungen des Buspersonals nicht Folge leisten, können nach vorheriger Abmahnung von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Nichtbefolgung der Anweisungen ein Risiko für die Sicherheit oder Durchführung der Fahrt oder der Sicherheit anderer Fahrgäste oder die Fortsetzung der Busfahrt aus anderen Gründen unverhältnismäßig macht. In diesem Fall hat der Fahrgast keinen Rückgriff bei Rally.

c. Beschwerden sind sofort an das Buspersonal zu richten und sollte dieses der Beschwerde nicht mit angemessener Mühe abhelfen, ist die Beschwerde an Rally zu richten.

d. Der Fahrgast ist im Rahmen der ihm angemessenen Anstrengungen verpflichtet, bei der Beseitigung von Leistungsstörungen mitzuwirken, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

e. Fahrgäste sind haftbar für sämtliche Schäden oder Reinigungskosten, die durch ihre Handlungen, einschließlich, jedoch nicht abschließend, für Schäden an Fenstern, Sitzen, Audio-Visual-Ausstattung und Waschräumen, entstanden sind.

f. Die Beförderung von Waffen oder sonstigen Materialien, die als Gefahrgut (z.B. Säuren, Munition, Sprengstoff, Feuerwaffen aller Art, Feuerwerke, entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrgut, Giftstoffe, radioaktives Material) eingestuft sind, ist verboten.

g. Rauchen im Bus ist untersagt.

h. Hunde, Katzen oder andere Tiere werden nicht befördert. Dem Assistenztier eines Fahrgasts ist jedoch gestattet, mit dem Fahrgast ohne Aufpreis zu reisen.

i. Alkoholkonsum ist in den meisten Bussen gestattet, es sei denn, anderes wird mitgeteilt oder ist gemäß lokalem Recht verboten. Keinesfalls ist Alkoholkonsum für Minderjährige gestattet. Rally behält sich vor, einen Fahrgast des Busses zu verweisen, der das Alkoholverbot für Minderjährige missachtet.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

a. Erfüllungsort gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen ist ausschließlich der Ort der eingetragenen Geschäftsanschrift von Rally.

b. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz nach außerhalb von Deutschland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der gerichtlichen Maßnahme unbekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Ort der eingetragenen Geschäftsanschrift von Rally.

c. Das Vertragsverhältnis und seine Ausführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

a. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages – den Leistungsbedingungen – führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16. Einbezogene Regelungen

a. Die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen sind in diese Leistungsbedingungen einbezogen, als wären sie nachfolgend ausdrücklich ausgeführt:

  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Hinweis
  • Nachtrag zur Datenverarbeitungsvereinbarung
  • Dienstleistungsvertrag


Nachtrag zur Verarbeitung von Kundendaten

Zuletzt überarbeitet am: 31. Oktober 2021

Der Nachtrag zur Verarbeitung von Kundendaten („Nachtrag“) ergänzt die Leistungsbedingungen zwischen dem Kunden und der Rally Bus UG haftungsbeschränkt („Rally Bus UG“), die unter abrufbar sind und die Kundenbuchung für eine Beförderung mit Rally Bus UG regeln. Dieser Nachtrag setzt die Standardvertragsklauseln zwischen Ihnen, dem Verantwortlichen und uns, dem Verarbeiter (gemeinsam die „Parteien“) gemäß Art. 28(7) der VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“).

ABSCHNITT I

Ziffer 1

Zweck und Anwendungsbereich

  1. Der Zweck der Standardvertragsklauseln (die „Standardklauseln“) ist es, die Einhaltung von Art. 28(3) und (4) DSGVO zu gewährleisten.

  1. Die Verantwortlichen und Verarbeiter, die im Anhang I aufgeführt sind, haben sich mit der Geltung der Standardklauseln einverstanden erklärt, um die Einhaltung von Art. 28(3) und (4) DSGVO zu gewährleisten.

  1. Die Standardklauseln finden auch Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten wie in Anhang II näher ausgeführt.

  1. Die Anhänge I bis IV sind wesentlicher Bestandteil der Standardklauseln.

  1. Verpflichtungen, die den Verantwortlichen gemäß der DSGVO treffen, bleiben von den Standardklauseln unberührt.

  1. Die Standardklauseln für sich selbst gewährleisten nicht die Einhaltung von Verpflichtungen anlässlich internationaler Übermittlungen im Einklang mit Abschnitt V der DSGVO.

Ziffer 2

Unabdingbarkeit der Klauseln

  1. Die Parteien werden die Standardklauseln nicht verändern, es sei denn, es werden Informationen zu den Anhängen hinzugefügt oder die darin enthaltenen Informationen aktualisiert.

  1. Den Parteien bleibt es unbenommen, die Standardvertragsklauseln, die in den Standardklauseln niedergeschrieben sind, in einen umfangreicheren Vertrag einzufügen und/oder andere Klauseln oder zusätzliche Schutzmaßnahmen einzufügen, soweit diese nicht unmittelbar oder mittelbar den Standardklauseln oder den fundamentalen Rechten oder Freiheiten betroffener Personen entgegenstehen.

Ziffer 3

Auslegung

  1. Werden in den Standardklauseln Begriffe verwendet, die in der DSGVO definiert sind, haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der DSVGO.

  1. Die Standardklauseln sollen gelesen und ausgelegt werden vor dem Hintergrund der Regelungen der DSGVO.

  1. Die Standardklauseln sollen nicht derart ausgelegt werden, dass sie in Widerspruch zu den Rechten und Pflichten der DSGVO oder den fundamentalen Rechten oder Freiheiten betroffener Personen stehen.

Ziffer 4

Reihenfolge

Bestehen Widersprüche zwischen den Standardklauseln und Regelungen in dazugehörigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die bereits bei Wirksamwerden der Standardklauseln oder später vereinbart wurden, sind die Standardklauseln vorrangig anzuwenden.

Ziffer 5

Beitrittsregelungen

  1. Eine Einheit, die nicht Partei der Standardklauseln ist, darf mit Zustimmung der Parteien den Standardklauseln jederzeit beitreten, sei es als Datenübermittler oder als Datenempfänger, durch Vervollständigung der Anhänge und Unterzeichnung von Anhang I.

  1. Sobald die Anhänge gemäß lit. (a) vervollständigt unterschrieben sind, wird die beitretende Einheit zur Partei der Standardklauseln und hat die Rechte und Verpflichtungen eines Verantwortlichen oder eines Verarbeiters im Einklang mit den Bestimmungen in Anhang I.

  1. Die beitretende Einheit erhält keine Rechte oder Verpflichtungen gemäß den Standardklauseln, die den Zeitraum betreffen, bevor sie zur Partei wurde.

ABSCHNITT II

Ziffer 6

Beschreibung der Verarbeitung(en)

Einzelheiten der Verarbeitungstätigkeiten, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und der Zweck ihrer Verarbeitung für den Verantwortlichen, sind näher im Anhang II ausgeführt,

Ziffer 7

Verpflichtungen der Parteien

Der Datenübermittler gewährleistet, dass er angemessene Maßnahmen getroffen hat, um festzustellen, dass der Datenempfänger durch Einrichtung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen die Verpflichtungen unter den Standardklauseln erfüllen kann.

7.1        Weisungen

  1. Der Verarbeiter soll personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, EU- oder nationales Recht, dem der Verarbeiter unterliegt, verlangen die Verarbeitung. In diesem Fall informiert der Verarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung von dieser rechtlichen Notwendigkeit, es sei denn, öffentliche Interessen sind rechtlich vorrangig. Der Verantwortliche ist dennoch berechtigt, nachlaufende Weisungen während der Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Derartige Weisungen sind stets zu dokumentieren.

  1. Der Verarbeiter hat den Verantwortlichen sofort zu informieren, wenn nach seiner Ansicht die Weisungen des Verantwortlichen gegen die DSGVO oder anwendbares EU- oder nationales Datenschutzrecht verstoßen.

7.2        Zweckbegrenzung

Der Verarbeiter darf die personenbezogenen Daten nur für die besonderen Zwecke der Übermittlung verarbeiten, wie in Anhang II. festgelegt, es sei denn, es wurden ihm weitere Anweisungen des Verantwortlichen erteilt.

7.3        Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung durch den Datenempfänger soll nur solange dauern wie in Anhang II. aufgeführt.

7.4        Sicherheit der Verarbeitung

  1. Der Verarbeiter hat während der Verarbeitung jedenfalls die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen einzurichten, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies schließt den Schutz gegen einen Sicherheitsverstoß, der zu versehentlicher/m oder rechtswidriger/n Zerstörung, Verlust, Veränderung unbefugte Veröffentlichung oder Zugang zu diesen Daten führt (nachfolgend „persönlicher Datenverstoß“). In der Beurteilung, ob die Sicherheitsstufe angemessen ist, sind der Stand der Technik, die Kosten der Einrichtung, die Art, der Umfang, der Zusammenhang und der Zweck der Verarbeitung und die mit der Verarbeitung für die betroffene Person verbundenen Risiken sorgfältig zu berücksichtigen.

 

  1. Der Verarbeiter darf Zugang zu den Daten nur demjenigen Personal gewähren, das für die Einrichtung, Organisation und Überwachung des Vertrages notwendig ist. Er hat sicherzustellen, dass Personen, die mit der Verarbeitung der personenbezogen Daten befasst sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.

7.5        Sensible Daten

Beinhaltet die Verarbeitung personenbezogener Daten, dass Rasse oder ethnische Abstammung, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Glauben, oder Gewerkschaftsmitgliedschaften, genetische Daten, oder biometrische Daten, zum Zwecke der Identifizierung einer natürlichen Person, Daten betreffend die Gesundheit oder das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung, oder Daten im Hinblick auf strafrechtliche Verurteilungen und Tatbestände (nachfolgend „sensible Daten“) offengelegt werden, hat der Verarbeiter besondere Beschränkungen und/oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen anzuwenden.

7.6        Dokumentation und Compliance

  1. Die Parteien haben die Einhaltung der Standardklauseln nachzuweisen.

  1. Der Verarbeiter hat unverzüglich und angemessen Untersuchungen des Verantwortlichen, die die Verarbeitung gemäß den Standardklauseln betreffen, zu bearbeiten.

  1. Der Verarbeiter hat dem Verantwortlichen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den Standardklauseln und aus der DGSVO abgeleitet werden, nachzuweisen. Auf Anforderung des Verantwortlichen hat der Verarbeiter Prüfungen der Verarbeitungsaktivitäten, die von den Standardklauseln erfasst sind, in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen von Verstößen zuzulassen und zu unterstützen. Bei der Entscheidung über die Ausführung einer Prüfung hat der Verantwortliche relevante Zertifizierungen des Verarbeiters zu berücksichtigen.

  1. Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst oder durch einen beauftragten unabhängigen Prüfer ausführen. Prüfungen beinhalten auch Besichtigungen der Geschäfts- oder Betriebsräumlichkeiten des Verarbeiters und sollen mit angemessener Vorankündigung erfolgen.

  1. Die Parteien haben die in dieser Ziffer erwähnten Informationen, einschließlich der Prüfungsergebnisse, den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

7.7        Beauftragung von Unterverarbeitern

  1. Der Verarbeiter ist vom Verantwortlichen allgemein autorisiert, Unterverarbeiter von einer zuvor vereinbarten Liste zu beauftragen. Der Verarbeiter soll dazu den Verantwortlichen ausdrücklich schriftlich von einer beabsichtigten Änderung der Liste durch Ergänzung oder Ersetzung eines Unterverarbeiters mit mindestens dreißigtägiger Vorankündigung informieren, um dem Verantwortlichen ausreichend Zeit zu geben, der Veränderung vor Beauftragung der Unterverarbeiter zu widersprechen. Der Verarbeiter stellt dem Verantwortlichen sämtliche Informationen bereit, die notwendig sind, damit der Verantwortliche sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

  1. Beauftragt der Verarbeiter einen Unterverarbeiter, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (für den Verantwortlichen) auszuführen, ist dazu ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der Datenschutzverpflichtungen enthält, die den den Verarbeitenden bindenden Standardklauseln entsprechen.

  1. Der Verarbeiter wird auf Anforderung des Verantwortlichen eine Abschrift der Unterverarbeitungsvereinbarung und sämtlichen Folgevereinbarungen dem Verantwortlichen zur Verfügung stellen. Soweit notwendig, um Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen zu schützen, einschließlich personenbezogener Daten, ist der Verarbeiter berechtigt, den Text der Vereinbarung vorher zu schwärzen.

  1. Der Verarbeiter bleibt gegenüber dem Verantwortlichen weiter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Unterverarbeiter verantwortlich. Der Verarbeiter hat den Verantwortlichen von Nichterfüllungen des Unterverarbeiters gemäß dem abgeschlossenen Vertrag zu unterrichten.

  1. Der Verarbeiter wird einer Drittrechteregelung mit dem Unterverarbeiter zustimmen, die dem Verantwortlichen das Recht gewährt, den Vertrag mit dem Unterverarbeiter zu kündigen und den Unterverarbeiter anzuweisen, persönliche Daten zu löschen oder zurückzugeben, falls der Verarbeiter faktisch verschwunden ist, rechtlich nicht mehr existent ist oder insolvent geworden ist.

7.8        Internationale Übermittlungen

  1. Eine Übermittlung von Daten durch den Verarbeiter in ein Drittland oder an eine internationale Organisation ist nur auf eine dokumentierte Anweisung des Verantwortlichen gestattet oder zur Erfüllung besonderer Voraussetzungen gemäß EU- oder nationalem Recht, dem der Verarbeiter unterliegt, und hat im Einklang mit Abschnitt V der DSGVO zu erfolgen.

  1. Der Verantwortliche erklärt sich einverstanden, dass im Falle einer Unterverarbeitung gemäß Ziffer 7.7 zur Ausführung besondere Verarbeitungstätigkeiten (für den Verantwortlichen), die eine Übermittlung personenbezogener Daten gemäß Abschnitt V der DSGVO beinhalten, der Verarbeiter und der Unterverarbeiter die Einhaltung von Abschnitt V der DSGVO sicherstellen können, in dem Standardvertragsklauseln, die von der Kommission gemäß Art. 46(2) DSGVO anerkannt sind, verwendet werden, vorausgesetzt die Voraussetzungen für die Verwendung dieser Standardvertragsklauseln werden eingehalten.

Ziffer 8

Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Der Verarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich von jeder Aufforderung, die er von einer betroffenen Person erhalten hat, zu unterrichten und wird diese nicht beantworten, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu autorisiert.

  1. Der Verarbeiter hat den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Verpflichtungen zu unterstützen, auf Aufforderungen betroffener Personen in Ausübung ihrer Rechte zu antworten und dabei die Art der Verarbeitung zu berücksichtigen. Bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß lit. (a) und (b) handelt der Verarbeiter auf Anweisung des Verantwortlichen.

  1. Zusätzlich zur Verpflichtung des Verarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Ziffer 8(b) zu unterstützen, wird der Verarbeiter den Verantwortlichen weiter bei der Einhaltung der folgenden Verpflichtungen unterstützen und dabei die Art der verarbeiteten Daten und die dem Verarbeiter zugänglichen Informationen berücksichtigen:

  1. bei der Verpflichtung, die Auswirkungen der angedachten Verarbeitungstätigkeit auf den Schutz personenbezogener Daten zu beurteilen („Datenschutzfolgenbeurteilung“), und eine Art der Verarbeitung wahrscheinlich zu einem hohen Risiko führt, die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu beeinflussen;

  1. bei der Verpflichtung, die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n vor der Verarbeitung einzubinden, wenn die Datenschutzfolgenbeurteilung ergibt, dass die Verarbeitung ohne risikomindernde Maßnahmen des Verantwortlichen zu hohen Risiken führen würde;

  1. bei der Verpflichtung, personenbezogene Daten richtig und aktuell zu halten, durch unverzügliche Mitteilung an den Verantwortlichen, wenn der Verarbeiter davon Kenntnis erlangt, dass personenbezogene Daten, die er verarbeitet, falsch oder nicht mehr aktuell sind;

  1. den Verpflichtungen gemäß Art. 32 DSGVO.

  1. Die Parteien werden die in Anhang III aufgeführten angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Verarbeiter verpflichten, den Verantwortlichen bei der Umsetzung dieser Ziffer zu unterstützen sowie den Umfang und das Maß der Unterstützung festzulegen.

Ziffer 8

Mitteilungen von Verstößen bei personenbezogenen Daten

Falls ein Verstoß bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eintritt, wird der Verarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammenarbeiten und ihn vor dem Hintergrund der Art der Verarbeitung und der dem Verarbeiter verfügbaren Informationen unterstützen, damit er die Verpflichtungen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO einhalten kann.

9.1        Datenschutzverstoß bei vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Falls ein Verstoß im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die vom Verantwortlichen verarbeitet wurden, eintritt, unterstützt der Verarbeiter den Verantwortlichen bei:

  1. der unverzüglichen Anzeige des Verstoßes bei der/n zuständigen Aufsichtsbehörde/n, nachdem der Verantwortliche von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat, soweit notwendig (es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass der Verstoß zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt);

  1. der Einholung folgender Informationen, die gemäß Art. 33(3) DSGVO in der Anzeige des Verantwortlichen enthalten und jedenfalls einschließen sein müssen:

  1. die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, einschließlich die Kategorie und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen sowie die Kategorie und die ungefähre Zahl betroffener Datenaufzeichnungen;

  1.  die wahrscheinliche Folge des Datenverstoßes;

  1. die vorgeschlagenen oder umgesetzten Maßnahmen des Verantwortlichen, um dem Datenverstoß zu begegnen, soweit möglich, einschließlich Maßnahmen zu Verringerung möglicher nachteiliger Folgen.

Soweit es nicht möglich ist, sämtliche genannten Informationen gleichzeitig bereit zu stellen, hat die ursprüngliche Anzeige sämtliche verfügbaren Informationen zu enthalten und weitere Informationen sind unverzüglich zu übermitteln, sobald diese verfügbar sind.

  1. der Erfüllung der Verpflichtung gemäß Art 34 DSGVO, einen Verstoß im Umgang mit personenbezogenen Daten der betroffenen Personen unverzüglich anzuzeigen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Verstoß zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

9.2        Datenschutzverstoß bei vom Verarbeiter verarbeiteten Daten

Falls ein Verstoß im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eintritt, die der Verarbeiter verarbeitet hat, wird der Verarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, nachdem er Kenntnis davon erlangt hat. Die Mitteilung hat jedenfalls zu enthalten:

  1. eine Beschreibung der Art des Verstoßes (soweit möglich, einschließlich der Kategorien und der ungefähren Zahl betroffener Personen und betroffener Datenaufzeichnungen);

  1. Angaben zu einer Kontaktstelle, von der weitere Information zum Datenverstoß eingeholt werden können;

  1. die wahrscheinlichen Folgen und die vorgeschlagenen oder umgesetzten Maßnahmen, um dem Datenverstoß zu begegnen, soweit möglich, einschließlich Maßnahmen zu Verringerung möglicher nachteiliger Folgen.

Soweit es nicht möglich ist, sämtliche genannten Informationen gleichzeitig bereit zu stellen, hat die ursprüngliche Anzeige sämtliche verfügbaren Informationen zu enthalten und weitere Informationen sind unverzüglich zu übermitteln, sobald diese verfügbar sind.

ABSCHNITT III

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Ziffer 10

Nichteinhaltung der Standardklauseln und Kündigung

  1. Ungeachtet sonstiger Regelungen der DSGVO kann der Verantwortliche den Verarbeiter anweisen, wenn der Verarbeiter gegen die Standardklauseln verstößt, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis der Verarbeiter die Standardklauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Datenempfänger wird den Datenübermittler unverzüglich informieren, falls es ihm unmöglich ist, die Standardklauseln, aus welchen Gründen auch immer, einzuhalten.

  1. Der Verantwortliche ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Standardklauseln betroffen ist und

(i)        der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß lit. (a) ausgesetzt hat und die Einhaltung der Standardklauseln innerhalb eines angemessenen Zeitraums und in jedem Fall innerhalb von einem Monat nach Aussetzung wiederhergestellt ist;

(ii)        der Verarbeiter die Standardklauseln oder seine Verpflichtungen unter der DSGVO wesentlich oder dauerhaft verletzt hat; oder

(iii)        der Verarbeiter eine bindende Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde im Hinblick auf seine Verpflichtungen gemäß den Standardklauseln oder der DSGVO verletzt.

  1. Der Verarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Standardklauseln betroffen ist und der Verantwortliche auf die Erfüllung seiner Weisungen besteht, obwohl der Verarbeiter ihn darüber informiert hat, dass seine Weisungen anwendbare rechtliche Voraussetzungen gemäß Ziffer 7.1(b) beeinträchtigen.

  1. Nach der Kündigung des Vertrages wird der Verarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen sämtliche personenbezogenen Daten löschen, die für den Verantwortlichen verarbeitet wurden, und die Löschung bestätigen oder sämtliche personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen zurückgeben und die Datenkopien löschen, es sei denn, EU- oder nationales Recht verlangen eine Speicherung der personenbezogenen Daten. Bis die Daten gelöscht oder zurückgegeben sind, wird der Verarbeiter sicherstellen, die Standardklauseln einzuhalten.

  1. Jede Partei kann ihre Vereinbarung, sich an die Standardklauseln gebunden zu fühlen, widerrufen, wenn (i) die Europäische Kommission eine Entscheidung gemäß Art. 45(3) DSGVO trifft, die die Übermittlung personenbezogener Daten beinhaltet, auf die die Standardklauseln Anwendung finden, oder (ii) die DSGVO Bestandteil eines rechtlichen Rahmens eines Staates wird, in dem personenbezogene Daten übermittelt werden. Sonstige Verpflichtungen, die auf die Verarbeitung gemäß DSGVO Anwendung finden, bleiben unberührt.

Ziffer 11

Anwendbares Recht

Auf die Standardklauseln findet das Recht eines EU-Mitgliedstaates Anwendung. Die Parteien vereinbaren das dies das Recht der Bundesrepublik Deutschland sein soll.

Ziffer 12

Gerichtsstand

Jede Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit den Standardklauseln soll ausschließlich von den Gerichten in Berlin, Deutschland, entschieden werden.


 ANHANG I

Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben, die hierin nicht abweichend definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in der Datenverarbeitungsvereinbarung.

Liste der Parteien

Verantwortlicher:

Name: Kunden von Rally Bus UG, die in den Buchungen für einen oder mehrere Passagiere aufgeführt sind

Anschrift: Erhältlich von Rally Bus UG

Name, Funktion und Kontaktdaten des Ansprechpartners: Erhältlich von Rally Bus UG

Unterschrifts- und Beitrittsdatum: Vereinbarungen gemäß Leistungsbedingungen erhältlich von Rally Bus UG

Verarbeiter:

Name:                Rally Bus UG

Anschrift:        PO Box 216, East Meadow, NY 11554, USA

Name, Funktion und Kontaktdaten des Ansprechpartners:        Numaan Akram, CEO, 855-725-5928

Unterschrifts- und Beitrittsdatum: Vereinbarungen gemäß Leistungsbedingungen erhältlich von Rally Bus UG


ANHANG II

Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien von betroffenen Personen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden

Kunden und Fahrgäste

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Kontaktdaten von Kunden und Fahrgästen

Trackinginformationen zu Kunden und Fahrgästen

Bonitätsinformationen zu Kunden und Fahrgästen

Kontoangaben von Kunden

Kundenwünsche

Kontaktaufnahmen von Kunden und Fahrgästen mit Rally Bus UG

Sensible Daten, die gegebenenfalls verarbeitet werden und angewendete Beschränkungen oder Schutzmaßnahmen, die vollständig die Art der Daten und einbezogenen Risiken berücksichtigen, wie strenge Zweckbegrenzung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich Zugang nur für speziell ausgebildetes Personal), Dokumentation von Datenzugängen, Beschränkungen von Weiterleitungen oder zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

        Keine

Art der Verarbeitung

  • Erhebung von persönlichen Kunden- und Fahrgastdaten, d.h. Informationen, die eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person betreffen
  • Verwendung von persönlichen Kunden- und Fahrgastdaten, um Fahrgäste mit anderen Fahrgästen zu vernetzen, die zu derselben Veranstaltung oder demselben Ziel befördert werden wollen, und um hochwertige Busse bereitzustellen, um die Fahrgäste zu und weg von derselben Veranstaltung und demselben Ziel zu befördern
  • Speicherung von persönlichen Kunden- und Fahrgastinformationen, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. Erstattungen) und zu Kundendienstzwecken (z.B. Beantwortung von Fragen über anstehende oder frühere Beförderungen)
  • Einführung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen, um eine im Verhältnis zum Risiko angemessene Sicherheitsstufe zu erreichen, insbesondere zur Abwehr von versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörungen, Verlusten, Veränderungen, unberechtigter Preisgabe von oder unberechtigtem Zugang zu persönlichen Informationen, die übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet sind

Zweck(e) der Datenverarbeitung für den Verantwortlichen

Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistungen.

Zeitraum der Verarbeitung

Soweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, behalten wir die persönlichen Informationen, solange wir diese benötigen und für einen angemessenen Zeitraum (z.B. wir behalten Informationen auch nach Abschluss einer Transaktion, um weitere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, wie eine Erstattung).

Für Verarbeitung durch Unterverarbeiter ist auch der Verwendungszweck, die Art und die Dauer der Verarbeitung anzugeben.

  • Der Zahlungsdiensteabwickler, Ayden, der die Kreditkartentransaktionen zwischen Rally Bus UG und den Kreditinstituten der Kunden abwickelt, und PayPal, die die Kontobewegungen zwischen Rally Bus UG und den Kreditinstituten der Kunden abwickelt. Zahlungen werden innerhalb von 24 Stunden abgewickelt.
  • Der Datenspeicheranbieter, Microsoft Azure, speichert die Informationen, die Rally Bus UG von den Kunden und Fahrgästen erhebt. Diese Informationen werden solange aufbewahrt, solange diese benötigt werden und für einen angemessenen Zeitraum (z.B. wir behalten Informationen auch nach Abschluss einer Transaktion, um weitere vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, wie eine Erstattung).

ANHANG III

Technische und Organisatorische Maßnahmen

einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten

Gemäß der Datenschutzfolgenbeurteilung des Datenübermittlers und des Datenempfängers kann die Übermittlung ohne Einrichtung ergänzender Maßnahmen erfolgen.

Zur Gewährleistung der Datensicherheit wurden die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen eingerichtet:

Beschreibe die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die von dem/den Datenempfänger(n) (einschließlich relevanter Zertifizierungen) eingeführt werden, um ein angemessenes zu gewährleisten, das die Art, den Umfang, den Zusammenhang und den Zweck der Verarbeitung berücksichtigt sowie die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

  • Verschlüsselung von personenbezogenen Daten während der Übermittlung sowie an der Absende- und Ankunftsstelle
  • Interne Vorgaben mit eindeutigen Berichtswegen und Standardmaßnahmen
  • Besondere Fortbildungsmaßnahmen für die Belegschaft zum Umgang mit dem Zugang zu personenbezogenen Daten
  • Datensicherheits- und Datenschutzregelungen wurden eingeführt
  • Musterverhaltensweisen für den Umgang mit EU personenbezogenen Daten wurden entwickelt

ANHANG IV

Liste der Unterverarbeiter

Der Verantwortliche hat den Einsatz der folgenden Unterverarbeiter autorisiert:

  1. PayPal

2211 North 1st Street

San Jose

CA 95131

USA

Verarbeitung von Kontozahlungen der Kunden

  1. Microsoft Azure

One Microsoft Way

Redmond, WA 98052

USA

Bereitstellung von Cloud-Dienstleistungen


Rally Bus Datenschutzerklärung

Zuletzt überarbeitet am: 31. Oktober 2021

1. Warum wir diese Erklärung abgeben

Wir nehmen Datenschutz, Sicherheit und die Erfüllung der Datenschutzregelungen ernst. Diese Erklärung erläutert, wie wir Informationen über Sie nutzen und teilen. Sie haben verschiedene Rechte zu Ihren Informationen. Bitte lesen Sie diese Erklärung sorgfältig, um nachzuvollziehen, was wir tun und welche Rechte Sie haben.

2. Einbezogene Regelungen

Die folgenden zusätzlichen Regelungen sind Gegenstand dieser Erklärung als wären sie nachfolgend vollständig hierin abgefasst:

Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben, die hierin nicht abweichend definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in den Leistungsbedingungen.

3. Wer wir sind

In dieser Datenschutzerklärung ist:

  • „wir“, „uns“ und „unser/e“ meinen die Rally Bus UG (haftungsbeschränkt) („Rally Bus“). Unser Sitz befindet sich in Berlin und wir können über contact@rally.co kontaktiert werden. Rally Bus ist eine Busmitfahrzentrale, die Sie mit anderen Fahrgästen verbindet, die zu derselben Veranstaltung oder demselben Ziel reisen, und stellt hochwertige Busse bereit, um Sie dorthin und zurückzubringen.
  • „Dritte/r“ meint eine Person, die weder Sie noch wir sind.

Wir sind Auftragsverarbeiter der Informationen, die wir von Ihnen erhalten. Wenn wir die Informationen, wie Sie die Website oder unser Angebot nutzen, analysieren, werden wir zum Verantwortlichen.

4. Wer Sie sind

Diese Datenschutzerklärung meint „Sie“

  • „Kunde“, der Käufer einer Beförderung in Form einer Hin- und Rückfahrt (oder nur einer Hinreise) für einen oder mehrere Reisende („Reisende/r“) mit einem Bus vom gebuchten Abfahrtsort zum Ankunftsort („Buchung“), ist.
  • ein Reisender, der Kunde ist oder sein kann, der mit einem Bus vom gebuchten Abfahrtsort zum Ankunftsort der Buchung reist.

Sie sind Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die Sie uns übermitteln.

5. Unsere Gründe für die Nutzung und Teilung Ihrer Informationen

Die Verarbeitung von Daten über Sie ist notwendig, um den Vertrag zwischen Ihnen und uns, den Rally Bus Allgemeinen Vertragsbedingungen, zu erfüllen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur nach Ihrer dokumentierten Anweisung gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenverarbeitungsvereinbarung und nach den geltenden Regelungen, wenn Sie eine Beförderung in Form einer Buchung für einen oder mehrere Fahrgäste einkaufen. Die Verarbeitung, die unter dem rechtlichen Grund der Vertragserfüllung durchgeführt wird, besteht aus:

  • Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten, d.h. von Daten, die zu einer bereits bekannten oder identifizierbaren natürlichen Person gehören
  • Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten, um Sie mit anderen Fahrgästen, die zu derselben Veranstaltung oder zu demselben Ziel reisen, zu verbinden, und hochwertige Busse zur Verfügung zu stellen, um Sie und andere Fahrgäste hin zu und zurück von derselben Veranstaltung oder demselben Ziel zu befördern.
  • Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z.B. Erstattungen) und für Zwecke des Kundenservices (z.B. Beantwortung Ihrer Fragen zu einer anstehenden oder vergangenen Beförderung)
  • Einführung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen, um eine im Verhältnis zum Risiko angemessene Sicherheitsstufe zu erreichen, insbesondere vor versehentlicher oder widerrechtlicher Löschung, Verlust, Veränderung, unbefugter Veröffentlichung von oder unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet sind.

6. Wo wir die personenbezogenen Daten erheben

Die Art von Daten, die wir über Sie erfassen, hängt vom Rechtsverhältnis ab, das mit Ihnen besteht (Kunde oder Fahrgast). Als zukünftiger oder vergangener Kunde oder Fahrgast gewinnen wir Informationen über Sie, wenn Sie eine Buchung ausführen und eine Fahrkarte kaufen, wenn Sie Informationen über eine Fahrt anfordern, wenn Sie uns wegen einer Frage oder Beschwerde kontaktieren, wenn Sie unsere Website besuchen und wenn Sie sich für Informationen über Fahrten anmelden. Wir erheben auch Daten über Sie von Dritten, wie Örtlichkeiten, an denen Veranstaltungen Dritter durchgeführt werden. Wir erheben keine Daten von öffentlich zugänglichen Quellen. Wir verwenden Cookies (kleine Textdateien, die in Ihrem Browser hinterlegt werden) und andere Techniken, wie Zählpixel (Web Beacons: kleine klare Bilddateien, um Ihre Bewegungen auf unserer Website zu verfolgen), um Informationen über Sie auf Ihrem Computer zu hinterlegen. Für weitere Informationen zu Cookies und Zählpixel, s. unseren Cookie Hinweis.

7. Welche Daten wir erfassen

Die Daten über Sie, die wir erfassen, beinhalten:

  • Ihren Namen, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer und Lieferanschrift
  • Ihren Rally Bus Benutzernamen, Identifikationsnummer, Hinweise und Passwort
  • Ihre Kundenkontoinformationen, einschließlich Vorzugsinformationen
  • Ihren Computer-Domainnamen und die IP-Adresse
  • Ihre Zugangssitzungsdaten
  • Ihre Kontakte mit uns (z.B. Notizen oder Aufnahmen von Telefongesprächen mit uns, Ihre E-Mails an uns, Ihr Besuchsverhalten auf unserer Website)

8. Wie wir Ihre Daten verwenden

Wir verwenden Ihre Daten:

  • um die Dienstleistungen bereitzustellen, die Sie gebucht haben (z.B. Bereitstellung an das Busunternehmen, um die gebuchte Leistung zu erfüllen)
  • für Zwecke der Pflege unserer Kundenbeziehung
  • für Zwecke der Pflege des Kundenkontos
  • für den Betrieb und die Verwaltung der Website
  • zur präziseren Marketingfokussierung
  • um Sie mit Informationen zu versorgen, die wir für sinnvoll halten (z.B. Neuigkeiten über unsere Leistungen)
  • um Sie mit Informationen zu versorgen, von denen wir glauben, dass Sie diese kennen müssen (z.B. Veränderungen in unseren Leistungsbedingungen)
  • um unsere Leistungsbedingungen durchzusetzen (soweit notwendig)
  • um die Rechtesicherheit und das Eigentum von Rally Bus, den Fahrgästen und anderen zu schützen (z.B. Bereitstellung von Informationen an andere Organisationen zum Schutz vor Betrug und/oder zur Risikominimierung), soweit notwendig.
  • soweit rechtlich notwendig (z.B. zur Beantwortung einer Vorladung oder eines Haftbefehls).

Insgesamt verwenden wir Ihre Daten als Ganzes, d.h. so dass Ihre Identität nicht ermittelt werden kann, und nur um Recherche, Entwicklung, Analyse und statistische Erarbeitungen durchzuführen.

9. Wie wir Ihre Daten weitergeben

Ihre Daten werden an dritte Parteien und Organisationen, die in unserem Auftrag Dienstleistungen erbringen, weitergegeben:

  • an unseren Zahlungsdiensteabwickler, Adyen, der die Kreditkartenzahlung zwischen uns und Ihrem Kreditinstitut abwickelt, und PayPal, das den Bankeinzug zwischen uns und Ihrem Kreditinstitut abwickelt, und nachdem die Zahlungen geleistet sind, wir, die die von Ihnen gebuchten Leistungen erbringen
  • an den Datenspeicherungsanbieter, Microsoft Azure, den wir benutzen, um die Informationen abzulegen, die wir von Ihnen erhalten

Weder verkaufen noch stellen wir anderweitig Ihre Daten ohne Ihre Zustimmung an dritte Parteien bereit.

10. Wie Ihre Daten in Drittländer übermittelt und gesichert werden

Die Daten, die wir von Ihnen erheben, werden aus dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in die Vereinigten Staaten übermittelt. Dies passiert, weil Rally Bus aus den Vereinigten Staaten heraus betrieben wird. Falls Sie uns personenbezogene Daten übermitteln, werden diese aus dem EWR in die Vereinigten Staaten übermittelt. Wir vertrauen dabei auf Standardvertragsregelungen für Auftragsverarbeiter-zu-Auftragsverarbeiter, die von der Europäischen Kommission anerkannt sind, um die Übermittlung Ihrer Daten nach außerhalb des EWR zu sichern.

11. Wie lange wir Ihre Daten behalten

Wir behalten Ihre Daten, solange wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Besteht keine rechtliche Verpflichtung mehr, behalten wir Ihre Daten, solange wir sie benötigen und für einen angemessenen Zeitraum (z.B. behalten wir Ihre Daten nach Abschluss Ihres Vorgangs bei uns, um etwa nachfolgende vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, wie beispielsweise eine Erstattung).

12. Ihre Rechte zu Ihren Daten

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union eingeführt wurde, haben Sie das Recht:

  • Ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Dieser Widerruf der Zustimmung lässt jedoch die Wirksamkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer vor dem Widerruf erklärten Zustimmung unberührt.
  • zu erfahren, ob wir Ihre Daten erfassen, verarbeiten oder weitergeben und Zugang zu diesen Daten zu verlangen.
  • zu verlangen, dass wir Ihre Daten korrigieren, falls diese falsch oder unvollständig sind.
  • die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, falls
  • Ihre Daten nicht mehr notwendig sind, um die Zwecke zu erfüllen, für die sie erhoben, verwendet oder weitergegeben wurden
  • Sie die Zustimmung für die Erhebung, Verwendung oder Weitergabe widerrufen haben
  • Sie der Erhebung, Verwendung oder Weitergabe widersprochen haben und keine dies überlagernden berechtigten Interessen bestehen, die Erhebung, Verwendung oder Weitergabe fortzusetzen
  • Sie der Erhebung, Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten für unmittelbare Marketing- oder Werbezwecke widersprochen haben
  • Ihre Daten unrechtmäßig erhoben, verwendet oder weitergegeben wurden
  • Ihre Daten zu löschen waren, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen
  • Ihre Informationen erhoben wurden, um Onlineangebote an Kinder zu machen
  • von uns eine Einschränkung für die Erhebung, Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten einzuholen, wenn
  • Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten
  • Sie der Erhebung, Verwendung oder Weitergabe auf Grundlage berechtigter Interessen widersprochen haben und wir prüfen, ob für uns oder eine dritte Partei berechtigte Interessen bestehen, die Ihre Interessen überwiegen
  • die Erhebung, Verwendung oder Weitergabe unrechtmäßig ist und Sie einer Löschung widersprechen und stattdessen eine eingeschränkte Verwendung verlangen
  • wir Ihre Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch die Daten benötigen, um einen rechtlichen Anspruch zu begründen, geltend zu machen oder abzuwehren
  • mit den Informationen versorgt zu werden, die Sie uns bereitgestellt haben und diese Informationen an andere Organisationen weiterzugeben, die unsere Erhebung, Verwendung oder Weitergabe der Daten automatisiert ausführen auf Grundlage Ihrer Zustimmung oder zur Vertragserfüllung.
  • der Erhebung, Verwendung oder Weitergabe wegen berechtigter Interessen oder Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, direktem Marketing und wissenschaftlicher/historischer Recherche und Statistiken zu widersprechen
  • nicht Gegenstand einer Entscheidung zu sein, die ausschließlich auf Auftragsverarbeitung (einschließlich Profiling) basiert und mit der Rechtsfolgen oder ähnliche erhebliche Beeinträchtigungen für Sie verbunden sind
  • eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen

12. Notwendigkeit zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Sie sind weder gesetzlich noch anderweitig rechtlich verpflichtet, Ihre persönlichen Informationen zu übermitteln. Sollten Sie jedoch Ihre Informationen nicht übermitteln, können Sie möglicherweise einige oder gar alle unsere Dienstleistungen nicht nutzen.


Rally Bus Cookie Hinweis

Zuletzt überarbeitet am: 31. Oktober 2021

1. Warum wir diesen Hinweis geben

Dieser Cookie-Hinweis erklärt, was Cookies und ähnliche Technologien (gemeinsam Cookies genannt) sind, unsere Verwendung von Cookies und wie Sie mit Cookies umgehen können.

2. Einbezogene Regelungen

Die folgenden zusätzlichen Regelungen sind Gegenstand dieses Hinweises als wären sie vollständig hieran aufgeführt:

  • Datenschutzerklärung
  • Leistungsbedingungen
  • Datenverarbeitungsvereinbarung
  • Dienstleistungsvertrag

Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben, die hierin nicht abweichend definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie in den Leistungsbedingungen.

3. Wer wir sind

In diesem Cookie-Hinweis:

  • „wir“, „uns“ und „unser/e“ meinen die Rally Bus UG (haftungsbeschränkt) („Rally Bus“). Rally Bus ist eine Busmitfahrzentrale, die Sie mit anderen Fahrgästen verbindet, die zu derselben Veranstaltung oder demselben Ziel reisen, und stellt hochwertige Busse bereit, um Sie dorthin und zurückzubringen.
  • „Dritte/r“ meint eine Person, die weder Sie noch wir sind.

Wir sind Auftragsverarbeiter der Informationen, die wir von Ihnen erhalten. Wenn wir die Informationen, wie Sie die Website oder unser Angebot nutzen, analysieren, werden wir zum Verantwortlichen.

4. Wer Sie sind

In diesem Cookie-Hinweis meint „Sie“ Sie als

  • „Kunde“, der Käufer einer Beförderung in Form einer Hin- und Rückfahrt (oder nur einer Hinreise) für einen oder mehrere Reisende („Reisende/r“) mit einem Bus vom gebuchten Abfahrtsort zum Ankunftsort („Buchung“), ist.
  • ein Reisender, der Kunde ist oder sein kann, der mit einem Bus vom gebuchten Abfahrtsort zum Ankunftsort der Buchung reist.

Sie sind Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die Sie uns übermitteln.

5. Was Cookies sind

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die in ihrem Browser gespeichert wird, ein Zählpixel (sog. Web Beacon) ist eine kleine klare Grafikdatei, die genutzt wird, um Ihre Bewegungen auf unserer Website nachzuverfolgen. Cookies können unterschieden werden nach Lebensdauer und nach Domain.

Cookies nach Lebensdauer

  • Sitzungscookies sind solche, die gelöscht werden, wenn Nutzer ihren Browser schließen.
  • Nachhaltige Cookies sind solche, die auf dem Computer des Nutzers für einen vorbestimmten Zeitraum verbleiben.

Wir nutzen sowohl nachhaltige Cookies als auch Sitzungscookies.

Cookies nach Domain

  • Cookies von Erstanbietern sind solche, die vom Internetserver der Seite, die der Nutzer besucht, stammen (s. unsere Liste der Cookies von Erstanbietern).
  • Cookies von Drittanbietern sind solche, die von einer anderen Domain als derjenigen, die der Nutzer besucht, stammen (s. unsere Liste von Cookies von Drittanbietern).

6. Warum wir Cookies nutzen

Wir nutzen Cookies, um personenbezogenen Daten auf Ihrem Computer zu hinterlegen. Wir verbinden auch Informationen, die auf Ihrem Computer in Cookies hinterlegt sind, mit personenbezogenen Daten über bestimmte Personen, die auf unseren Servern hinterlegt sind.

7. Umgang mit Cookies

Die meisten Browser erlauben es Ihnen, Cookies zu aktivieren oder zu deaktivieren. Sollten Sie es wünschen, die von einer Website eingesetzten Cookies einzuschränken oder zu blockieren, sollten Sie dies über die Einstellungen Ihres Webbrowsers auf jedem Gerät vornehmen, das Sie nutzen, um Zugang zum Internet zu erhalten. Der Ablauf der Einstellung variiert von Browser zu Browser und von Version zu Version. Sie können Informationen über die Beschränkung oder das Blockieren von Cookies, einschließlich einer großen Breite an Browsern, unter www.allaboutcookies.org erhalten. Wenn Sie Ihren Webbrowser (z.B. Internet Explorer oder Firefox) so einstellen, dass Cookies nicht erlaubt sind, könne Sie gegebenenfalls einzelne oder gar alle Funktionen unserer Website(n) nutzen.

8. Von uns genutzte Cookies

Notwendige Cookies ermöglichen Kernfunktionen wie Sicherheit, Netzwerkverwaltung und Zugang.

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Authentication

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Rally

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Authentication

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Functional

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Functional

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9. Unser Nichtnachverfolgungsgrundsatz

Einige Browser verfügen über eine „Nicht Nachverfolgen“-Einstellung, die es Ihnen erlaubt, einer Website aufzugeben, Sie nicht nachzuverfolgen. Unsere Websites verfolgen Sie [nicht] nach.

10. Kontakt

Falls Sie Fragen zu diesem Cookie Hinweis haben, wenden Sie sich per Email an contact@rally.co.

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